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Alles geben – nix nehmen

Doping, Nein Danke!

 Wir stellen uns dagegen!
Gemeinsam. Achtsam. Wirksam.

Obwohl das Thema Doping auf den ersten Blick einfach auf die Grundsatzregel „Nichts nehmen“ reduziert werden könnte,
offenbart es bei genauerer Betrachtung eine erhebliche Komplexität.

Wir können darüber diskutieren, wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen schon die Grundlagen für Betrug schaffen.
Auch die psychologischen Herausforderungen, denen sich Sportler*innen heute gegenübersehen, bieten Anlass zu ausführlicher Diskussion.

Das Thema Doping im Breitensport bleibt ein komplexes und hartnäckiges Problem, das sich nur schwer vollständig lösen lässt.
Die Herausforderungen für Vereine sind enorm. Der Druck auf die Sportler*innen und die Verfügbarkeit von Dopingmitteln tragen dazu bei,
dass die Bemühungen gegen Doping oft wie ein Kampf gegen Windmühlen wirken.

Haltung zum Doping und Schmerzmittelmissbrauch:

Wir vom Marathon und Triathlon Mülheim e.V. stehen entschieden gegen jegliche Form des Dopings und Medikamentenmissbrauchs. Unser Fokus liegt auf der Förderung der Motivation und des Spaßes an sportlichen Aktivitäten, denn dies ist die Grundlage für eine positive Einstellung zum Sport. Falscher Ehrgeiz und übertriebenes Ego führen oft zu Verletzungen und Missbrauch von Schmerzmitteln. Es ist erschreckend, wie unkritisch mit Schmerzmitteln umgegangen wird. Doch ein gesunder Umgang mit dem eigenen Körper ist essenziell.

Risiken und Definition von Doping:

Doping im Freizeitsport ist genau genommen Medikamentenmissbrauch. Wer Wirkstoffe zur Leistungssteigerung nimmt, schädigt seinen Körper. Denn nichts geht spurlos an einem vorüber; man bezahlt dafür an anderer Stelle. Keine Schmerzmittel vor dem Start: Wer bereits am Start oder zu Beginn Schmerzen hat, sollte nicht am Wettkampf teilnehmen. Schmerzen sind Warnsignale des Körpers, die nicht missachtet werden sollten. Eine einfache und knappe Definition für den Begriff Doping gibt es nicht. Dafür existieren zu viele unterschiedliche Methoden des Betrugs. Im Leistungssport ist aber klar geregelt, welche Tatbestände als Doping gelten – und was ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ist. Das WADC-Regelwerk gilt auf der ganzen Welt verpflichtend und soll einen fairen und gerechten Sport garantieren.

Förderung der natürlichen Leistungsfähigkeit:

Wir setzen auf die natürliche Leistungsfähigkeit unserer Mitglieder und unterstützen sie dabei, ihre sportlichen Ziele auf gesunde und nachhaltige Weise zu erreichen. Fehl- und Überbelastungen der Gelenke und der Muskulatur sind die Ursache der meisten Verletzungen im Sport. Diese lassen sich vermeiden, wenn beim Training und Wettkampf die Grenzen der individuellen Leistungsfähigkeit eingehalten werden. Nur so kann Sport wirklich Spaß machen und zu einer lebenslangen, positiven Aktivität werden.

 
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Doping im Breitensport

Warum ist Doping so gefährlich?

Doping kann ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen, einschließlich Herzprobleme, Leberschäden und psychische Störungen. Langfristig kann es zu bleibenden Schäden und sogar zum Tod führen.

Hintergründe von Doping: Warum wir alle Schuld an dieser Sache haben

Wo fängt Doping an? Die Bereitschaft, befindlichkeits- und leistungssteigernde Mittel einzunehmen, entwickeln manche bereits sehr früh. Von klein auf lernen sie von den Eltern, anderen Erwachsenen ihres Umfelds oder auch Ärzt*innen, dass gegen fast jedes Unwohlsein ein Mittel zur Verfügung steht. Gegen Kopfschmerzen helfen Tabletten, und auch gegen Nervosität oder Unruhe lässt sich etwas einnehmen. So lernen wir, dass durch „kleine Helfer“ aktiv etwas bewirkt werden kann – und das nicht nur bei Krankheit oder Unwohlsein. Wenn etwa Eltern ihrem Kind Vitaminpräparate geben mit der Begründung, dass es sich dadurch in der Schule besser konzentrieren kann, dann handelt es sich zwar um vermeintlich harmlose Mittel – entscheidend aber ist die Argumentation, die sich die Kinder aneignen: Ich nehme etwas, damit ich bessere Leistungen erbringen kann oder mehr Energie habe. Wenn Kinder auf diese Art und Weise lernen, Mittel zu nehmen, die Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit steigern, kann sich das später negativ auswirken.

Leistungsdruck in der Gesellschaft

In unserer Gesellschaft werden zunehmend Leistung und Perfektion gefordert. Kinder und Jugendliche bekommen das schon sehr früh im Kindergarten und in der Schule zu spüren. Den Erwartungen, die in der Schule oder auch im Elternhaus gestellt werden, fühlen sich manche Kinder und Jugendliche aus eigener Kraft nicht gewachsen. In der Hoffnung, die Konzentration zu steigern, Belastungen und Druck zu dämpfen, Energie zu tanken oder die Leistungsgrenzen zu erweitern, kann der Griff zu Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder anderen „kleinen Helfern“ verlockend erscheinen.

Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass jemand in meinem Umfeld dopt?

Es ist wichtig, das Gespräch zu suchen und Unterstützung anzubieten. Ermutigen Sie die Person, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und informieren Sie gegebenenfalls einen Trainer oder Vereinsverantwortlichen.

Toggle TitleWie kann ich sicherstellen, dass ich nicht unbewusst dopen?

Lesen Sie immer die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten. Vermeiden Sie Produkte, deren Herkunft oder Zusammensetzung unklar ist, und setzen Sie auf natürliche Leistungssteigerung durch Training und gesunde Ernährung.

Sind Asthmasprays im Sport erlaubt?

Ja, bestimmte Asthmasprays sind im Sport erlaubt. Allerdings gibt es strikte Regelungen und Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Sportler*innen sollten sich vor der Verwendung eines Asthmasprays immer über die aktuellen Bestimmungen informieren, um sicherzustellen, dass sie keine verbotenen Substanzen einnehmen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Asthmaspray benutze?

Es ist wichtig, dass das Asthmaspray vom Arzt verschrieben und korrekt angewendet wird. Außerdem sollten Sportler*innen ihre Verwendung von Asthmasprays der zuständigen Anti-Doping-Behörde melden und gegebenenfalls eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen.

Welche Asthmasprays sind erlaubt und welche nicht?

Die Liste der erlaubten und verbotenen Asthmasprays kann sich ändern. Sportler*innen sollten sich regelmäßig auf der Website der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) informieren, um sicherzustellen, dass ihr Asthmaspray nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen steht.

Wie beantrage ich eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) für mein Asthmaspray?

Eine medizinische Ausnahmegenehmigung kann bei der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) beantragt werden. Sportler*innen müssen dafür ein Formular ausfüllen und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die die Notwendigkeit der Medikation bestätigt.

Was passiert, wenn ich ein verbotenen Asthmaspray benutze?

Die Verwendung eines verbotenen Asthmasprays kann als Dopingverstoß gewertet werden und zu Disqualifikationen, Sperren und weiteren Sanktionen führen. Es ist daher essentiell, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren und nur zugelassene Medikamente zu verwenden.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Asthmaspray nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen steht?

Die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) stellt regelmäßig aktualisierte Listen der verbotenen Substanzen und Medikamente zur Verfügung. Diese Informationen sind auf der Website www.nada.de abrufbar. Sportler*innen sollten vor der Verwendung eines Asthmasprays diese Listen überprüfen oder sich direkt bei der NADA erkundigen.

Wo finde ich die aktuellen Regelungen zu Asthmasprays und anderen Medikamenten im Sport?

Die aktuellen Regelungen und Informationen zu Asthmasprays und anderen Medikamenten im Sport finden Sie stets auf der Website der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) unter www.nada.de.

Was ist der olympische Geist und warum ist er wichtig für den Sport?Toggle Title

Der olympische Geist verbindet den Willen, das Beste zu geben, mit hohen ethischen Idealen. Fair Play und Chancengleichheit, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, gegenseitiger Respekt und Toleranz sind die Werte, die den Sport ausmachen. Um diese Werte zu wahren, gibt der Sport sich freiwillige Regeln, an die sich jeder Athletin halten muss – die Anti-Doping-Regel gehört dazu. Jeder Verstoß dagegen untergräbt den olympischen Geist: Publikum und Wettkampfteilnehmerinnen werden gleichermaßen betrogen. Gerade für die Entwicklung jugendlicher Athletinnen sind die Werte des Sports wichtig. Wenn es nur noch darum geht, mit allen Mitteln zu siegen und dafür auch in Kauf zu nehmen, sich selbst zu schädigen, spielt der einzelne Mensch mit seinen Fähigkeiten eine immer geringere Rolle.

Im Kampf gegen Doping - Wer sind die WADA und die NADA

Die WADA (World Anti-Doping Agency) und die NADA (Nationale Anti Doping Agentur Deutschland) sind zwei zentrale Organisationen im Kampf gegen Doping im Sport. Die WADA wurde 1999 gegründet und setzt sich international für dopingfreien Sport ein. Zu ihren Aufgaben gehören die stetige Weiterentwicklung des World Anti-Doping Code (WADC), die Erarbeitung einheitlicher Standards für die Doping-Analytik und die Anti-Doping-Arbeit, die Akkreditierung von Anti-Doping-Laboren weltweit sowie die Koordinierung und Unterstützung der Zusammenarbeit aller Anti-Doping-Organisationen.

Die NADA ist die zentrale Instanz für saubere Leistung im deutschen Sport. Ihre Aufgaben umfassen die Umsetzung eines einheitlichen Doping-Kontroll-Systems, die Erteilung Medizinischer Ausnahmegenehmigungen, die Beantwortung von Anfragen zu Medikamenten, die umfangreiche Aufklärung und Präventionsarbeit sowie die nationale Umsetzung des WADC in einen Nationalen Anti-Doping Code (NADC). Die Ergebnisse der deutschen Anti-Doping-Arbeit werden regelmäßig in den Jahresberichten der NADA veröffentlicht, die transparente Zahlen rund um die Dopingkontrollen und Testergebnisse in Deutschland enthalten.

Wie bleibt der Sport sauber und fair

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) in Deutschland hat die Aufgabe, durch Dopingkontrollen und präventive Maßnahmen sicherzustellen, dass der Sport sauber, fair und ohne Zweifel bleibt. Neben der Durchführung von Dopingkontrollen ist die Prävention von Doping durch Information, nachhaltige Aufklärung und die Vermittlung von Werten ein ebenso wichtiger Auftrag. Dafür wurde das Programm GEMEINSAM GEGEN DOPING ins Leben gerufen, das Athlet*innen und deren Umfeld mit Beratung und konkreten Hilfsangeboten unterstützt.

GEMEINSAM GEGEN DOPING lebt von der Mitarbeit aller Beteiligten – Trainer*innen, Betreuer*innen, Familie und natürlich der Athlet*innen selbst. Das Ressort Prävention der NADA ist die Anlaufstelle für Sportler*innen, Organisationsteams, Verbände und Vereine in der Mitte der Sportlandschaft. Dabei ist vor allem eines wichtig: Augenhöhe. Durch gemeinsames Handeln bleibt der Sport, wie er sein sollte. Vereine wie Marathon und Triathlon Mülheim e.V., denen der Kampf gegen Doping wichtig ist, können von den Beratungs- und Hilfsangeboten der NADA profitieren, um ihren Sport sauber und fair zu gestalten.

Welche Arten der Dopingmanipulation sind verboten und was sind ihre spezifischen Methoden

Die Möglichkeiten des Dopings gehen über das bloße Schlucken von Pillen oder das Spritzen von Substanzen hinaus. Es gibt mehrere verbotene Methoden der Manipulation:

1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen: Jede Verabreichung oder Wiederzufuhr, selbst kleinster Mengen, von eigenem oder fremdem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen in den Blutkreislauf ist verboten. Dies schließt die künstliche Erhöhung der Sauerstoffaufnahme, des Sauerstofftransports oder der Abgabe von Sauerstoff im Blut ein. Ebenso verboten ist die Anwendung von chemischen und physikalischen Mitteln, um Blut oder Blutbestandteile in den Gefäßen zu verändern.

2. Chemische und physikalische Manipulation: Jegliche (auch versuchte) Manipulation der Urin- oder Blutprobe, die während einer Dopingkontrolle genommen wird, gilt als verbotene Methode. Dazu gehören der Austausch und/oder die Verfälschung von Urin, beispielsweise mit Proteasen. Zudem ist die Verabreichung von intravenösen Infusionen von insgesamt mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von zwölf Stunden nur legitim, wenn sie im Rahmen einer Krankenhausbehandlung, eines chirurgischen Eingriffs oder einer klinischen diagnostischen Untersuchung erfolgt und die enthaltenen Substanzen erlaubt sind.

3. Gen- und Zelldoping: Die Verwendung von Nukleinsäuren oder Nukleinsäure-Analoga, die Genomsequenzen und/oder die Genexpression durch jegliche Mechanismen verändern können, ist zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung verboten. Ebenso verboten ist die Anwendung normaler oder genetisch veränderter Zellen zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung.

Vereine wie Marathon und Triathlon Mülheim e.V., denen der Kampf gegen Doping wichtig ist, lehnen jede Form dieser Manipulationen strikt ab und fördern eine faire und saubere Sportkultur.

Wie funktioniert das Dopingkontrollsystem der NADA und welche Arten von Kontrollen gibt es?

Das Dopingkontrollsystem der NADA (Nationale Anti Doping Agentur) umfasst sowohl Trainings- als auch Wettkampfkontrollen, um den Schutz sauberer Sportler*innen zu gewährleisten.

  1. Trainingskontrollen: Diese Dopingkontrollen finden außerhalb von Wettkämpfen statt und können jederzeit und an jedem Ort durchgeführt werden – während des Trainings ebenso wie in der Freizeit. Die Trainingskontrollen sind immer unangemeldet und betreffen alle Athlet*innen, die Mitglied eines Testpools der NADA sind.
  2. Wettkampfkontrollen: Die NADA ist auch für die Durchführung von Wettkampfkontrollen in Deutschland verantwortlich. Diese Kontrollen werden während der Wettkämpfe durchgeführt. Dabei sind Kontrollstationen eingerichtet, die die Privatsphäre der Athletinnen schützen und zu denen nur autorisierte Personen Zutritt haben. Von dem Moment der Benachrichtigung zur Dopingkontrolle bis zum Eintreffen in der Kontrollstation werden die Athletinnen von einem sogenannten Chaperon begleitet und beaufsichtigt, um Manipulationen auszuschließen. Die Aufsicht durch das Kontrollpersonal endet erst, wenn die Kontrolle endgültig abgeschlossen ist.

Die nationale Kontrollplanung liegt in der Hand der NADA, die als zentrale Instanz für saubere Leistung fungiert. International arbeitet die NADA mit der WADA (World Anti-Doping Agency), anderen nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADOs), Verbänden und Kontrollinstanzen zusammen, um sicherzustellen, dass die Kontrollen unabhängig und ohne Einflussnahme durch Sportfachverbände durchgeführt werden. Vereine wie Marathon und Triathlon Mülheim e.V. unterstützen diese unabhängigen und rigorosen Kontrollen, um den Sport sauber und fair zu halten.

Welche Rechte und Pflichten haben Athlet*innen bei Dopingkontrollen?

Rechte der Athlet*innen:

  • Vertrauensperson: Athlet*innen haben das Recht, eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen.
  • Gleiches Geschlecht: Bei Urinproben kann auf eine Kontrollperson des gleichen Geschlechts bestanden werden (bei Kontrollen durch die NADA).
  • Ausweis: Athlet*innen dürfen den Ausweis der Kontrollperson einsehen.
  • Diskreter Ort: Sie können auf einen Ort bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet sind.
  • Vorbehalte notieren: Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle dürfen auf dem Protokoll der Dopingkontrolle notiert werden.
  • Fortsetzung des Trainings: Bei unangemeldetem Eintreffen der Kontrollperson dürfen Athlet*innen das Training oder eine begonnene Tätigkeit fortführen, solange dies in einem verhältnismäßigen Zeitrahmen liegt.
  • B-Probe: Im Falle einer positiven A-Probe können sie eine Untersuchung der B-Probe verlangen und mit einer Vertrauensperson ihrer Wahl bei der Analyse der B-Probe anwesend sein.
  • Rechtliches Gehör: Bei einem Verfahren haben sie das Recht auf rechtliches Gehör vor dem zuständigen Verbands- oder Schiedsgericht.

Pflichten der Athlet*innen:

  • Dopingkontrolle absolvieren: Sie müssen die Dopingkontrolle nach Aufforderung absolvieren. Eine Verweigerung oder Unterlassung führt zu einer Regelsperre von vier Jahren.
  • Ausweispflicht: Athlet*innen müssen sich gegenüber der Dopingkontrollperson ausweisen.
  • Angabe von Medikamenten: Sie sind angehalten, die in den letzten sieben Tagen eingenommenen Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben.
  • Zweite Probe: Bei Bedarf müssen sie sich einer zweiten Probe unterziehen.
  • Medizinische Ausnahmegenehmigung: Bei der medizinisch notwendigen Einnahme von verbotenen Substanzen oder Methoden muss rechtzeitig eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
  • Meldepflichten: Sie müssen die Meldepflichten des jeweiligen Testpools einhalten.
  • Karriereende: Das Karriereende muss schriftlich der NADA und dem Verband angezeigt werden.
  • Wiederaufnahme des Sports: Die notwendigen Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn sie nach dem Karriereende wieder in den Leistungssport zurückkehren wollen.

    Vereine wie Marathon und Triathlon Mülheim e.V. legen großen Wert darauf, dass ihre Mitglieder diese Rechte und Pflichten kennen und einhalten, um den Sport sauber und fair zu halten.

Was tun, wenn man krank ist und Medikamente einnehmen muss?

Wenn Sportler*innen krank werden und Medikamente einnehmen müssen, gibt es einige wichtige Aspekte, die zu beachten sind, um Dopingfallen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eingenommenen Arzneimittel den Anti-Doping-Vorschriften entsprechen:

  • Arzneimittel-Check: Vor der Einnahme von Medikamenten sollten Sportler*innen überprüfen, ob diese mit den Anti-Doping-Regeln vereinbar sind. Die NADA stellt hierfür die Medikamenten-Datenbank NADAmed zur Verfügung. Diese ermöglicht es, sich selbstständig über die Dopingrelevanz von Medikamenten und Wirkstoffen zu informieren. Die Datenbank ist unter www.nadamed.de sowie in der NADA-App zugänglich.
  • Arztbesuch: Bei einem Arztbesuch sollten Sportler*innen ihren Arzt über ihre sportliche Tätigkeit informieren und nach möglichen dopingrelevanten Arzneimitteln fragen. Der Arzt kann dann Alternativen empfehlen, die den Anti-Doping-Vorschriften entsprechen.
  • Ausnahmegenehmigung: Falls ein unbedingt notwendiges Medikament verboten ist, sollte rechtzeitig eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA beantragt werden. Diese Genehmigung ermöglicht die legale Nutzung von Substanzen, die normalerweise nicht erlaubt wären, wenn sie aus medizinischen Gründen eingenommen werden müssen.
  • Dopingkontrollen: Während der Einnahme eines verbotenen Medikaments und der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist es wichtig, die Dopingkontrollperson über die aktuelle Medikation zu informieren, insbesondere wenn eine Kontrolle stattfindet.

Marathon und Triathlon Mülheim e.V. unterstützen ihre Mitglieder in solchen Fällen, indem sie ihnen helfen, sich über die Regelungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte zur Einhaltung der Anti-Doping-Vorschriften befolgt werden.

Was versteht man unter Doping?

Doping bezeichnet das Vorliegen eines oder mehrerer Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, die im World Anti-Doping Code (WADC) und im Nationalen Anti-Doping Code (NADC) definiert sind. Solche Verstöße können unter anderem folgende Formen annehmen:

  • Vorhandensein von verbotenen Substanzen: Das Entdecken einer verbotenen Substanz, ihrer Metaboliten oder Marker in der Probe eines Athleten oder einer Athletin.
  • Verwendung verbotener Substanzen oder Methoden: Der Gebrauch oder Versuch, eine verbotene Substanz oder Methode anzuwenden, sowie die Weigerung, das Unterlassen oder die Umgehung einer Dopingkontrolle.
  • Meldepflichtversäumnisse: Jede Kombination von drei versäumten Kontrollen oder Meldepflichten innerhalb von zwölf Monaten wird als Verstoß gewertet.
  • Beeinflussung des Dopingkontrollverfahrens: Jegliche unzulässige Einflussnahme oder der Versuch, das Dopingkontrollverfahren zu beeinflussen.
  • Besitz und Inverkehrbringen verbotener Substanzen: Der Besitz, das Inverkehrbringen oder der Versuch, eine verbotene Substanz oder Methode zu vertreiben.
  • Verabreichung von verbotenen Substanzen: Die Verabreichung oder der Versuch, verbotene Substanzen oder Methoden anzuwenden.
  • Unterstützung und Beteiligung: Jegliche Form von Unterstützung oder Beteiligung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, einschließlich des Versuchs.
  • Umgang mit gesperrten Betreuern: Der Umgang mit einem Athletenbetreuer, der aufgrund von Anti-Doping-Verstößen gesperrt oder verurteilt wurde.
  • Einschüchterung und Vergeltung: Handlungen, die darauf abzielen, andere davon abzuhalten, Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu melden, sowie Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die Beweise oder Informationen zu möglichen Verstößen vorgebracht haben.

Marathon und Triathlon Mülheim e.V. setzen sich entschieden gegen Doping und jegliche Form von Regelverstößen ein. Unser Ziel ist es, fairen und sauberen Sport zu fördern, indem wir sicherstellen, dass alle Athleten und Betreuer die Anti-Doping-Bestimmungen respektieren und einhalten.

Sind Nahrungsergänzungsmittel im Sport erlaubt und welche Risiken bestehen bei deren Einnahme?

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind im Sport grundsätzlich erlaubt, jedoch gibt es wichtige Punkte zu beachten. Die NADA warnt davor, dass NEM häufig verunreinigt oder gefälscht sein können, was zu unbeabsichtigtem Doping führen kann. Dies geschieht entweder durch gezielte Zugabe verbotener Substanzen oder durch Rückstände aus dem Herstellungsprozess.

Gefahren und Risiken:

  • Verunreinigungen: NEM können verbotene Substanzen enthalten, die nicht immer auf der Verpackung angegeben sind. Dies kann zu einem positiven Dopingbefund führen.
  • Dopingmentalität: Der Gebrauch von NEM kann die Dopingmentalität fördern, da Sportler*innen glauben könnten, dass sie ohne diese Mittel nicht erfolgreich sein können.
  • Gesundheitsrisiken: Übermäßige Mengen an Nährstoffen, die in einigen NEM enthalten sind, können gesundheitliche Nebenwirkungen haben.

Empfehlungen der NADA:

  1. Kritische Prüfung: Überprüfen Sie die Notwendigkeit des NEM. Bei tatsächlichen Mängeln sollten verschreibungspflichtige Medikamente bevorzugt werden, da diese strengen Kontrollen unterliegen.
  2. Unabhängige Tests: Wenn Sie NEM verwenden möchten, stellen Sie sicher, dass das Produkt auf verbotene Substanzen getestet wurde oder dass der Hersteller eine Selbstauskunft zur Reinheit des Produkts bietet.
  3. Ärztliche Beratung: Lassen Sie sich von einem Arzt beraten, um Überdosierungen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Marathon und Triathlon Mülheim e.V. unterstützen diese Empfehlungen und fördern die Aufklärung über die Risiken und richtige Nutzung von Nahrungsergänzungsmitteln, um sicherzustellen, dass unsere Athleten sauber und gesund bleiben.

Ist die Einnahme von Schmerzmitteln im Sport verboten?

Die Einnahme von Schmerzmitteln im Sport ist nicht grundsätzlich verboten, jedoch unterliegt sie bestimmten Regelungen und Einschränkungen. Die WADA-Verbotsliste unterscheidet zwischen verschiedenen Substanzklassen:

  • Verbotene Substanzen: Substanzen wie Opioid-Analgetika (z. B. Oxycodon), die in der Klasse „S7. Narkotika“ aufgeführt sind, sowie Cannabinoide („S8“) und Glucocorticoide („S9“) sind in Wettkämpfen verboten. Diese Medikamente haben starke schmerzlindernde Eigenschaften und sind oft auch leistungssteigernd.
  • Erlaubte Substanzen: Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und Paracetamol, die als nichtsteroidale Anti-Rheumatika (NSAR) bekannt sind, sind nicht auf der WADA-Verbotsliste aufgeführt. Diese Mittel sind für die Behandlung leichter bis mäßiger Schmerzen zugelassen und können rezeptfrei erworben werden.

Obwohl der Einsatz von NSAR nicht als Doping gilt, sollte die prophylaktische Anwendung von Schmerzmitteln kritisch betrachtet werden. Eine solche Anwendung kann zu gesundheitlichen Problemen führen und wird als Medikamentenmissbrauch angesehen, auch wenn sie nicht gegen Anti-Doping-Regeln verstößt.

Marathon und Triathlon Mülheim e.V. legen großen Wert auf die Einhaltung der Anti-Doping-Regeln und fördern die verantwortungsvolle Nutzung von Medikamenten. Wir unterstützen Athleten darin, die Risiken der unsachgemäßen Einnahme von Schmerzmitteln zu verstehen und betonen die Bedeutung der Prävention durch Aufklärung und verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten.

Jeder Sportler – ob Amateur oder Profi – sollte wissen, dass Doping nicht nur Betrug im Wettkampf ist,
sondern dass er mit Doping und Arzneimittelmissbrauch seine Gesundheit oder sogar sein Leben aufs Spiel setzt!

Ansprechtpartener/innen

In unserem Verein stehen zwei Vertrauenspersonen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, die bei Fragen,
Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen unterstützen.
Darüber hinaus gibt es Ansprechpartner beim Mülheimer Sportbund und beim Landessportbund.

Ulrike Adriany

Ulrike Adriany

Marathon und Tritahlon Mülheim e.V.
Wir sind Laufen und Triathlon
Jörg Neuheuser

Jörg Neuheuser

Marathon und Tritahlon Mülheim e.V.
Wir sind Laufen und Triathlon
Petra Ladenburger

Petra Ladenburger

LSB - Landessportbund

Telefon: 0221-973128-54
eMail: info@ladenburger-loersch.de

Schutz vor Gewalt im Sport
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.

Wir sind Laufen und Triathlon
Karoline Kügler

Karoline Kügler

MSB- Mülheimer Stadtsportbund

Telefon: 0208-3085030
eMail: psg@msb-mh.de

Wir sind Laufen und Triathlon

Weitere Informationen

Ehrenkodex

Ehrenkodex für alle Mitarbeiter*innen¹

Hiermit verpflichte ich mich,

✓ dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.

✓ jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.

✓ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.

✓ sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.

✓ den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen.

✓ das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer², psychischer oder sexueller Art auszuüben.

✓ den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.

✓ Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.

✓ eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.

✓ beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

✓ einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/ Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.

✓ diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.


¹ Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte

² Ausnahme sportartspezifischer Kontext (z.B. Kampfsport)

Verhaltenskodex

– Kinder, Jugendliche und Erwachsene –

Im Folgenden wird der Begriff Sportler*innen verwendet. Dieser bezieht ausdrücklich sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene mit ein.

1. Körperliche Kontakte

Körperliche Kontakte zu Sportler*innen, z.B. zur Ermunterung, Gratulation oder zum Trösten, dürfen das pädagogisch und sittlich sinnvolle sowie rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der/die Sportler*in diese nicht wünscht.

Bei körperlichen Hilfestellungen im Training erklären die Übungsleiter*innen ihr Vorgehen und holen sich die Erlaubnis der Sportler*innen ein. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.

2. Sprachgebrauch

Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen verzichten auf beleidigende, abwertende, sexistische und gewalttätige Äußerungen.

3. (Soziale) Medien

Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen erstellen keine Wort-, Bild- oder Videobeiträge, welche entwürdigend oder beleidigend gegenüber anderen sind (Mobbing, Pornografie, Obszönitäten, Rassismus etc.) und posten oder streamen diese nicht in den Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, TikTok etc.) und in Messenger-Diensten (WhatsApp etc.).

4. Ankunft und Verlassen der Sportstätte

Die Eltern informieren die Übungsleiter*innen, ob ihre Kinder übergeben und übernommen werden oder ob sie selbstständig kommen und weggehen.

Kinder und Jugendliche melden sich bei ihren Übungsleiter*innen nach der Ankunft an und vor dem Verlassen ab. Kinder und Jugendliche verlassen die Sportstätte nach Möglichkeit mindestens zu zweit.

Wenn Kinder nicht von ihren Eltern abgeholt werden können, geben die Eltern an, an welche andere Person das Kind übergeben werden darf (z.B. Großeltern).

Für unvorhergesehene Situationen ist es wichtig, dass die Übungsleiter*innen die Telefonnummer der Eltern zur Verfügung haben.

Die Übungsleiter*innen stellen sicher, dass die Sportstätte während des Trainings nicht von unbefugten Dritten betreten wird.

Die Übungsleiter*innen verlassen die Sportstätte erst, nachdem alle Kinder und Jugendlichen die Sportstätte verlassen haben.

5. Umkleidekabine

Die Umkleidekabine ist ein geschützter Raum für die Sportler*innen.

In der Umkleidekabine werden Smartphones/-watches nicht genutzt. Das Aufnehmen, Uploaden oder Streamen von Fotos und Videos ist strengstens untersagt.

     Kinder < 6 Jahre

Hilfe beim An- oder Ausziehen eines nicht eigenen Kindes sollte nur nach Zustimmung des Kindes und möglichst unter Anwesenheit eines zweiten Erwachsenen erfolgen (Vier-Augen-Prinzip).

Eltern warten nach Möglichkeit vor der Umkleidekabine.

     Kinder > 6 Jahre, Jugendliche und Erwachsene

Kinder > 6 Jahre und Jugendliche ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von Übungsleiter*innen und Betreuer*innen. Erwachsene ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von gegengeschlechtlichen Übungsleiter*innen und Betreuer*innen.

Dritte Personen (Vereinsfunktionäre*innen, Zuschauer*innen etc.) betreten die Umkleidekabine nicht, außer es gibt einen triftigen sportlichen Grund. Vor dem Betreten der Umkleidekabine wird angeklopft und auf Einlass gewartet.

Eltern warten vor der Umkleidekabine.

6. Trainingseinheiten

Alle Trainingseinheiten, die mit Kindern (< 14 Jahre) stattfinden, sollen mit zwei Personen (Übungsleiter*in, Sporthelfer*in) besetzt sein (Vier-Augen-Prinzip, Aufsichtspflicht). Übungsleiter*innen, die ihre Gruppe nicht persönlich trainieren können, informieren den Abteilungsvorstand und die Geschäftsstelle über ihre Vertretung. Der/die Vertreter*in muss für diese Aufgabe vom Vorstand autorisiert sein. Es kann vorkommen, dass Kinder Unterstützung beim Toilettengang benötigen. Eltern besprechen im Vorfeld mit den Übungsleiter*innen, wie das Kind unterstützt werden muss und wer dieses tun darf. 7. Einzel-Trainingseinheiten

Einzeltrainingseinheiten werden vorher abgesprochen und angekündigt (mit dem Abteilungsvorstand und den Eltern). Sie werden nur durchgeführt, wenn eine weitere Begleitung (z.B. ein Elternteil) anwesend ist (Vier-Augen-Prinzip).

8. Fahrten zu Wettkämpfen

Bei Fahrten zu Wettkämpfen von Kindern und Jugendlichen ist es üblich, dass Eltern fahren und Fahrgemeinschaften gebildet werden. Den Übungsleiter*innen sind die Kontaktdaten aller Fahrer*innen bekannt. Es werden eindeutige Absprachen getroffen, wo die Kinder nach der Rückfahrt abgesetzt werden dürfen. Die fahrenden Eltern beachten, dass ihr eigenes Kind nicht vor den anderen Kindern abgesetzt wird.

9. Fahrten mit Übernachtungen

Fahrten mit Übernachtungen, z.B. Freizeiten, Trainingslager oder mehrtägige Fahrten, werden grundsätzlich von mindestens einer männlichen und weiblichen Person begleitet.

Kinder/Jugendliche und Betreuer*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern. Kann dieses nicht gewährleistet werden, übernachten immer mindestens zwei gleichgeschlechtliche Betreuer*innen mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer.

Betreuer*innen klopfen vor dem Betreten der Zimmer an. Sie vermeiden Situationen, in denen sie allein mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, bleiben die Türen geöffnet.

10. Verdachtsfall

Bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt wird sofort eine der vom Vorstand benannten Vertrauenspersonen angesprochen.

11. Gewalt jeglicher Art

Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen wenden gegenüber anderen keine Art von Gewalt an, weder sexueller, physischer (Ausnahme sportartspezifischer Kontext, z.B. Kampfsport), psychischer noch verbaler Natur.

Informationsmaterial

Hier

ADRESSE

Marathon und Triathlon Mülheim e. V.

Broicher Waldweg 62a
45478 Mülheim an der Ruhr

Deutschland

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Telefon: 0151 – 67 400 264

info [at] marathon-muelheim.de
www.marathon-muelheim.de

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