– Kinder, Jugendliche und Erwachsene –
Im Folgenden wird der Begriff Sportler*innen verwendet. Dieser bezieht ausdrücklich sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene mit ein.
1. Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte zu Sportler*innen, z.B. zur Ermunterung, Gratulation oder zum Trösten, dürfen das pädagogisch und sittlich sinnvolle sowie rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der/die Sportler*in diese nicht wünscht.
Bei körperlichen Hilfestellungen im Training erklären die Übungsleiter*innen ihr Vorgehen und holen sich die Erlaubnis der Sportler*innen ein. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
2. Sprachgebrauch
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen verzichten auf beleidigende, abwertende, sexistische und gewalttätige Äußerungen.
3. (Soziale) Medien
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen erstellen keine Wort-, Bild- oder Videobeiträge, welche entwürdigend oder beleidigend gegenüber anderen sind (Mobbing, Pornografie, Obszönitäten, Rassismus etc.) und posten oder streamen diese nicht in den Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, TikTok etc.) und in Messenger-Diensten (WhatsApp etc.).
4. Ankunft und Verlassen der Sportstätte
Die Eltern informieren die Übungsleiter*innen, ob ihre Kinder übergeben und übernommen werden oder ob sie selbstständig kommen und weggehen.
Kinder und Jugendliche melden sich bei ihren Übungsleiter*innen nach der Ankunft an und vor dem Verlassen ab. Kinder und Jugendliche verlassen die Sportstätte nach Möglichkeit mindestens zu zweit.
Wenn Kinder nicht von ihren Eltern abgeholt werden können, geben die Eltern an, an welche andere Person das Kind übergeben werden darf (z.B. Großeltern).
Für unvorhergesehene Situationen ist es wichtig, dass die Übungsleiter*innen die Telefonnummer der Eltern zur Verfügung haben.
Die Übungsleiter*innen stellen sicher, dass die Sportstätte während des Trainings nicht von unbefugten Dritten betreten wird.
Die Übungsleiter*innen verlassen die Sportstätte erst, nachdem alle Kinder und Jugendlichen die Sportstätte verlassen haben.
5. Umkleidekabine
Die Umkleidekabine ist ein geschützter Raum für die Sportler*innen.
In der Umkleidekabine werden Smartphones/-watches nicht genutzt. Das Aufnehmen, Uploaden oder Streamen von Fotos und Videos ist strengstens untersagt.
Kinder < 6 Jahre
Hilfe beim An- oder Ausziehen eines nicht eigenen Kindes sollte nur nach Zustimmung des Kindes und möglichst unter Anwesenheit eines zweiten Erwachsenen erfolgen (Vier-Augen-Prinzip).
Eltern warten nach Möglichkeit vor der Umkleidekabine.
Kinder > 6 Jahre, Jugendliche und Erwachsene
Kinder > 6 Jahre und Jugendliche ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von Übungsleiter*innen und Betreuer*innen. Erwachsene ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von gegengeschlechtlichen Übungsleiter*innen und Betreuer*innen.
Dritte Personen (Vereinsfunktionäre*innen, Zuschauer*innen etc.) betreten die Umkleidekabine nicht, außer es gibt einen triftigen sportlichen Grund. Vor dem Betreten der Umkleidekabine wird angeklopft und auf Einlass gewartet.
Eltern warten vor der Umkleidekabine.
6. Trainingseinheiten
Alle Trainingseinheiten, die mit Kindern (< 14 Jahre) stattfinden, sollen mit zwei Personen (Übungsleiter*in, Sporthelfer*in) besetzt sein (Vier-Augen-Prinzip, Aufsichtspflicht).
Übungsleiter*innen, die ihre Gruppe nicht persönlich trainieren können, informieren den Abteilungsvorstand und die Geschäftsstelle über ihre Vertretung. Der/die Vertreter*in muss für diese Aufgabe vom Vorstand autorisiert sein.
Es kann vorkommen, dass Kinder Unterstützung beim Toilettengang benötigen. Eltern besprechen im Vorfeld mit den Übungsleiter*innen, wie das Kind unterstützt werden muss und wer dieses tun darf.
7. Einzel-Trainingseinheiten
Einzeltrainingseinheiten werden vorher abgesprochen und angekündigt (mit dem Abteilungsvorstand und den Eltern). Sie werden nur durchgeführt, wenn eine weitere Begleitung (z.B. ein Elternteil) anwesend ist (Vier-Augen-Prinzip).
8. Fahrten zu Wettkämpfen
Bei Fahrten zu Wettkämpfen von Kindern und Jugendlichen ist es üblich, dass Eltern fahren und Fahrgemeinschaften gebildet werden. Den Übungsleiter*innen sind die Kontaktdaten aller Fahrer*innen bekannt. Es werden eindeutige Absprachen getroffen, wo die Kinder nach der Rückfahrt abgesetzt werden dürfen. Die fahrenden Eltern beachten, dass ihr eigenes Kind nicht vor den anderen Kindern abgesetzt wird.
9. Fahrten mit Übernachtungen
Fahrten mit Übernachtungen, z.B. Freizeiten, Trainingslager oder mehrtägige Fahrten, werden grundsätzlich von mindestens einer männlichen und weiblichen Person begleitet.
Kinder/Jugendliche und Betreuer*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern. Kann dieses nicht gewährleistet werden, übernachten immer mindestens zwei gleichgeschlechtliche Betreuer*innen mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer.
Betreuer*innen klopfen vor dem Betreten der Zimmer an. Sie vermeiden Situationen, in denen sie allein mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, bleiben die Türen geöffnet.
10. Verdachtsfall
Bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt wird sofort eine der vom Vorstand benannten Vertrauenspersonen angesprochen.
11. Gewalt jeglicher Art
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen wenden gegenüber anderen keine Art von Gewalt an, weder sexueller, physischer (Ausnahme sportartspezifischer Kontext, z.B. Kampfsport), psychischer noch verbaler Natur.