Beitragsordnung und Satzung
Hier findes du alle wichtige Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen sowie zu den grundlegenden Regeln und Strukturen von Marathon und Triathlon Mülheim e.V.
Hier findes du alle wichtige Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen sowie zu den grundlegenden Regeln und Strukturen von Marathon und Triathlon Mülheim e.V.
Unsere Jahresmitgliedschaft bietet dir die Möglichkeit, das ganze Jahr über von den vielfältigen Aktivitäten und Vorteilen unseres Vereins zu profitieren. Wir haben verschiedene Mitgliedschaftsmodelle entwickelt, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Beiträge sind mehr als fair und ermöglichen es jedem, Teil unserer Sportgemeinschaft zu werden.
Wir legen Wert darauf, dass unsere Beitragsstruktur gerecht und zugänglich ist, um allen Sportbegeisterten die Teilnahme an unserem Verein zu ermöglichen.
Hier sind unsere aktuellen Preise für die Jahresmitgliedschaft:
Erwachsene |
60,- |
Familien |
90,- |
Schüler, Studenten*, Arbeitslose,Schwerbehinderte |
30,- |
*bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.
Die Satzung bildet das rechtliche Grundgerüst unseres Vereins und legt die grundlegenden Regeln für die Organisation, Entscheidungsfindung und Mitgliedschaft fest.
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Verbandsmitgliedschaften
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 6 Arten der Mitgliedschaft
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 8 Ausschluss aus dem Verein
§ 9 Beiträge, Gebühren, Beitragseinzug
§ 10 Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder
§ 11 Ordnungsgewalt des Vereins
§ 12 Die Vereinsorgane
§ 13 Vergütung der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit
§ 14 Die ordentliche Mitgliederversammlung
§ 15 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
§ 16 Die außerordentliche Mitgliederversammlung
Der geschäftsführende Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 20 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom geschäftsführenden Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt § 14 entsprechend.
§ 17 Der geschäftsführende Vorstand
§ 18 Der Gesamtvorstand
§ 19 Abteilungen
§ 20 Vereinsjugend
§ 21 Kassenprüfer
§ 22 Vereinsordnungen
Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt durch Beschluss folgende Ordnungen zu erlassen:
Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.
§ 23 Haftung des Vereins
§ 24 Datenschutz im Verein
§ 25 Auflösung
§ 26 Gültigkeit dieser Satzung
Mülheim an der Ruhr, den 25.08.2021Jörg Neuheuser (1. Vorsitzender) Marcus Kintzel (2. Vorsitzender u. GF)
Danke an unsere Sponsoren!
Werden auch Sie Teil der Gemeinschaft und unterstützen Marathon und Triathlon Mülheim e.V. als Sponsor, Sie sind herzlich willkommen!