Alles geben – nix nehmen
Doping, Nein Danke!
Doping, Nein Danke!
Obwohl das Thema Doping auf den ersten Blick einfach auf die Grundsatzregel „Nichts nehmen“ reduziert werden könnte,
offenbart es bei genauerer Betrachtung eine erhebliche Komplexität.
Wir können darüber diskutieren, wie gesellschaftliche Rahmenbedingungen schon die Grundlagen für Betrug schaffen.
Auch die psychologischen Herausforderungen, denen sich Sportler*innen heute gegenübersehen, bieten Anlass zu ausführlicher Diskussion.
Das Thema Doping im Breitensport bleibt ein komplexes und hartnäckiges Problem, das sich nur schwer vollständig lösen lässt.
Die Herausforderungen für Vereine sind enorm. Der Druck auf die Sportler*innen und die Verfügbarkeit von Dopingmitteln tragen dazu bei,
dass die Bemühungen gegen Doping oft wie ein Kampf gegen Windmühlen wirken.
Haltung zum Doping und Schmerzmittelmissbrauch:
Wir vom Marathon und Triathlon Mülheim e.V. stehen entschieden gegen jegliche Form des Dopings und Medikamentenmissbrauchs. Unser Fokus liegt auf der Förderung der Motivation und des Spaßes an sportlichen Aktivitäten, denn dies ist die Grundlage für eine positive Einstellung zum Sport. Falscher Ehrgeiz und übertriebenes Ego führen oft zu Verletzungen und Missbrauch von Schmerzmitteln. Es ist erschreckend, wie unkritisch mit Schmerzmitteln umgegangen wird. Doch ein gesunder Umgang mit dem eigenen Körper ist essenziell.
Risiken und Definition von Doping:
Doping im Freizeitsport ist genau genommen Medikamentenmissbrauch. Wer Wirkstoffe zur Leistungssteigerung nimmt, schädigt seinen Körper. Denn nichts geht spurlos an einem vorüber; man bezahlt dafür an anderer Stelle. Keine Schmerzmittel vor dem Start: Wer bereits am Start oder zu Beginn Schmerzen hat, sollte nicht am Wettkampf teilnehmen. Schmerzen sind Warnsignale des Körpers, die nicht missachtet werden sollten. Eine einfache und knappe Definition für den Begriff Doping gibt es nicht. Dafür existieren zu viele unterschiedliche Methoden des Betrugs. Im Leistungssport ist aber klar geregelt, welche Tatbestände als Doping gelten – und was ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ist. Das WADC-Regelwerk gilt auf der ganzen Welt verpflichtend und soll einen fairen und gerechten Sport garantieren.
Jeder Sportler – ob Amateur oder Profi – sollte wissen, dass Doping nicht nur Betrug im Wettkampf ist,
sondern dass er mit Doping und Arzneimittelmissbrauch seine Gesundheit oder sogar sein Leben aufs Spiel setzt!
In unserem Verein stehen zwei Vertrauenspersonen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, die bei Fragen,
Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen unterstützen.
Darüber hinaus gibt es Ansprechpartner beim Mülheimer Sportbund und beim Landessportbund.
Telefon: 0221-973128-54
eMail: info@ladenburger-loersch.de
Schutz vor Gewalt im Sport
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Telefon: 0208-3085030
eMail: psg@msb-mh.de
Ehrenkodex
Ehrenkodex für alle Mitarbeiter*innen¹
Hiermit verpflichte ich mich,
✓ dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
✓ jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu fördern.
✓ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
✓ sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und jugendgerechte Methoden einzusetzen.
✓ den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu schaffen.
✓ das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer², psychischer oder sexueller Art auszuüben.
✓ den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
✓ Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln des Fair-Play zu handeln.
✓ eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
✓ beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
✓ einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/ Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.
✓ diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.
¹ Vorstandsmitglieder, Übungsleiter*innen und sonstige ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen sowie Honorarkräfte
² Ausnahme sportartspezifischer Kontext (z.B. Kampfsport)
Verhaltenskodex
– Kinder, Jugendliche und Erwachsene –
Im Folgenden wird der Begriff Sportler*innen verwendet. Dieser bezieht ausdrücklich sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene mit ein.
1. Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte zu Sportler*innen, z.B. zur Ermunterung, Gratulation oder zum Trösten, dürfen das pädagogisch und sittlich sinnvolle sowie rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der/die Sportler*in diese nicht wünscht.
Bei körperlichen Hilfestellungen im Training erklären die Übungsleiter*innen ihr Vorgehen und holen sich die Erlaubnis der Sportler*innen ein. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
2. Sprachgebrauch
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen verzichten auf beleidigende, abwertende, sexistische und gewalttätige Äußerungen.
3. (Soziale) Medien
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen erstellen keine Wort-, Bild- oder Videobeiträge, welche entwürdigend oder beleidigend gegenüber anderen sind (Mobbing, Pornografie, Obszönitäten, Rassismus etc.) und posten oder streamen diese nicht in den Sozialen Medien (Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat, TikTok etc.) und in Messenger-Diensten (WhatsApp etc.).
4. Ankunft und Verlassen der Sportstätte
Die Eltern informieren die Übungsleiter*innen, ob ihre Kinder übergeben und übernommen werden oder ob sie selbstständig kommen und weggehen.
Kinder und Jugendliche melden sich bei ihren Übungsleiter*innen nach der Ankunft an und vor dem Verlassen ab. Kinder und Jugendliche verlassen die Sportstätte nach Möglichkeit mindestens zu zweit.
Wenn Kinder nicht von ihren Eltern abgeholt werden können, geben die Eltern an, an welche andere Person das Kind übergeben werden darf (z.B. Großeltern).
Für unvorhergesehene Situationen ist es wichtig, dass die Übungsleiter*innen die Telefonnummer der Eltern zur Verfügung haben.
Die Übungsleiter*innen stellen sicher, dass die Sportstätte während des Trainings nicht von unbefugten Dritten betreten wird.
Die Übungsleiter*innen verlassen die Sportstätte erst, nachdem alle Kinder und Jugendlichen die Sportstätte verlassen haben.
5. Umkleidekabine
Die Umkleidekabine ist ein geschützter Raum für die Sportler*innen.
In der Umkleidekabine werden Smartphones/-watches nicht genutzt. Das Aufnehmen, Uploaden oder Streamen von Fotos und Videos ist strengstens untersagt.
Kinder < 6 Jahre
Hilfe beim An- oder Ausziehen eines nicht eigenen Kindes sollte nur nach Zustimmung des Kindes und möglichst unter Anwesenheit eines zweiten Erwachsenen erfolgen (Vier-Augen-Prinzip).
Eltern warten nach Möglichkeit vor der Umkleidekabine.
Kinder > 6 Jahre, Jugendliche und Erwachsene
Kinder > 6 Jahre und Jugendliche ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von Übungsleiter*innen und Betreuer*innen. Erwachsene ziehen sich um und duschen ohne die Anwesenheit von gegengeschlechtlichen Übungsleiter*innen und Betreuer*innen.
Dritte Personen (Vereinsfunktionäre*innen, Zuschauer*innen etc.) betreten die Umkleidekabine nicht, außer es gibt einen triftigen sportlichen Grund. Vor dem Betreten der Umkleidekabine wird angeklopft und auf Einlass gewartet.
Eltern warten vor der Umkleidekabine.
6. Trainingseinheiten
Alle Trainingseinheiten, die mit Kindern (< 14 Jahre) stattfinden, sollen mit zwei Personen (Übungsleiter*in, Sporthelfer*in) besetzt sein (Vier-Augen-Prinzip, Aufsichtspflicht). Übungsleiter*innen, die ihre Gruppe nicht persönlich trainieren können, informieren den Abteilungsvorstand und die Geschäftsstelle über ihre Vertretung. Der/die Vertreter*in muss für diese Aufgabe vom Vorstand autorisiert sein. Es kann vorkommen, dass Kinder Unterstützung beim Toilettengang benötigen. Eltern besprechen im Vorfeld mit den Übungsleiter*innen, wie das Kind unterstützt werden muss und wer dieses tun darf. 7. Einzel-Trainingseinheiten
Einzeltrainingseinheiten werden vorher abgesprochen und angekündigt (mit dem Abteilungsvorstand und den Eltern). Sie werden nur durchgeführt, wenn eine weitere Begleitung (z.B. ein Elternteil) anwesend ist (Vier-Augen-Prinzip).
8. Fahrten zu Wettkämpfen
Bei Fahrten zu Wettkämpfen von Kindern und Jugendlichen ist es üblich, dass Eltern fahren und Fahrgemeinschaften gebildet werden. Den Übungsleiter*innen sind die Kontaktdaten aller Fahrer*innen bekannt. Es werden eindeutige Absprachen getroffen, wo die Kinder nach der Rückfahrt abgesetzt werden dürfen. Die fahrenden Eltern beachten, dass ihr eigenes Kind nicht vor den anderen Kindern abgesetzt wird.
9. Fahrten mit Übernachtungen
Fahrten mit Übernachtungen, z.B. Freizeiten, Trainingslager oder mehrtägige Fahrten, werden grundsätzlich von mindestens einer männlichen und weiblichen Person begleitet.
Kinder/Jugendliche und Betreuer*innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern. Kann dieses nicht gewährleistet werden, übernachten immer mindestens zwei gleichgeschlechtliche Betreuer*innen mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer.
Betreuer*innen klopfen vor dem Betreten der Zimmer an. Sie vermeiden Situationen, in denen sie allein mit den Kindern/Jugendlichen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, bleiben die Türen geöffnet.
10. Verdachtsfall
Bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung oder sexualisierte Gewalt wird sofort eine der vom Vorstand benannten Vertrauenspersonen angesprochen.
11. Gewalt jeglicher Art
Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Betreuer*innen, Eltern und Zuschauer*innen wenden gegenüber anderen keine Art von Gewalt an, weder sexueller, physischer (Ausnahme sportartspezifischer Kontext, z.B. Kampfsport), psychischer noch verbaler Natur.
Informationsmaterial
Hier